Zika-Virus Übertragung

Derzeit gibt es noch wenige Informationen über die Biologie und die Übertragungswege des Zika-Virus. Bekannt ist jedoch, dass der Virus über die Gelbfiebermücke übertragen wird. Aber auch die asiatische Tigermücke wird als ein potenzieller Überträger verdächtigt. Infektionsfälle wurden in der gesamten tropischen Klimazone gemeldet. Reisende können das Virus aber auch in andere Klimazonen, zum Beispiel nach Europa, importieren

Durch sexuellen Kontakt kann man sich mit dem Zika-Virus infizieren, wobei hier nur vereinzelt Fälle bekannt sind. Bislang wurde der Virus im Blut, Samenflüssigkeit, Urin, Speichel und Muttermilch nachgewiesen. Ob die Infektion über Speichel und Muttermilch weitergegeben wird, ist derzeit nicht bekannt.

Symptome

Folgende Symptome gehen mit der Infektionskrankheit einher:

  • Hautausschlag und Fieber („Zikafieber“)
  • Gelenksschmerzen
  • Bindehautentzündung
  • Muskel- und Kopfschmerzen
  • Erbrechen

Diese treten meist erst 3-12 Tage nach der Infektion auf und können bis zu einer Woche andauern. Der Großteil der Infizierten (bis zu 80%) weist jedoch keine derartigen Symptome auf. Für nichtschwangere Infizierte hat das Zika-Virus keine gefährlichen Auswirkungen.

Zusammenhang mit Mikrozephalie und Guillain-Barré-Syndrom

Vor allem in Brasilien ist das Zika-Virus weit verbreitet. Hier wurden mehr als 1,5 Millionen Infektionen nachgewiesen. Todesfälle durch das Zika-Virus sind derweil nicht bestätigt. Jedoch kann Zika eine schwere Nervenkrankheit namens Guillain-Barré-Syndrom auslösen. Weiters wurde ein Zusammenhang mit Zika und Mikrozephalie belegt. Mikrozephalie ist eine Krankheit, bei der Neugeborene einen abnormal kleinen Kopf haben, was in weiterer Folge zu Hirnschäden und geistigen Behinderungen führen kann. In Brasilien wurden mehr als 1.100 Fälle von Mikrozephalie bestätigt, wobei die meisten einen Zusammenhang mit dem Virus aufweisen.

Empfehlungen für Reisende

  • Vor Reisebeginn über Länder informieren, in denen das Zika-Virus übertragen wird
  • Vor Mückenstichen schützen
  • Schwangere sollten Reisen in das betroffene Land vermeiden oder strikte Präventionsmaßnahmen vom Arzt/von der Ärztin einhalten
  • Bei schweren, chronischen Krankheit bzw. Immunstörungen mit einem Arzt/einer Ärztin über Vorbeugungsmaßnahmen sprechen
  • Beim Geschlechtsverkehr ein Kondom verwenden

Aus momentaner Sicht gibt es weder eine Impfung noch medikamentöse Behandlungen gegen das Zika-Virus. Oberstes Gebot daher: Gelsenstiche vermeiden!

Impfpflicht für Personal in medizinischen Einrichtungen

Die Bioethikkommission ist eine Gruppe aus Experten, die die Regierung in medizinisch-gesellschaftlichen Fragen berät. Ihr Auftrag war es, nach Vorschlägen zu suchen, wie die Zahl der Impfungen bei gefährlichen Krankheiten erhöht werden kann. Denn der Impfschutz funktioniert nur gut, wenn viele Menschen geimpft sind.

Damit wird die Frage aufgeworfen, ob es ethisch vertretbar ist, einen Einzelnen zum Wohle der Gesellschaft zum Impfen zu zwingen. Im Fall von Ärzten und Pflegern meint die Kommission: Ja.

Das Gesundheitspersonal soll laut den Experten als Vorbild wirken, da die Impfskepsis derzeit bei gebildeteren Schichten steigt. Auch das Risiko soll minimiert werden, dass medizinisches Personal an einer Infektion erkrankt, weil diese Berufsgruppen mit gefährdeten Menschen (wie zum Beispiel Neugeborenen oder Menschen, die sich krankheitsbedingt nicht impfen lassen können) zu tun haben.

Die derzeitige Rechtslage schreibt jedoch ohnehin vor, dass ungeimpftes Personal solche Patienten nicht behandeln darf. Die Ärztekammer meint dazu: Zwang darf nicht Mittel zum Zweck sein.

Eine Impfpflicht für andere Berufsgruppen z.B. Lehrer oder Kindergärtner empfiehlt die Kommission derzeit nicht. Jedoch sollen die kostenlosen Impfprogramme für Schulen ausgebaut und auf Kindergärten ausgeweitet werden.

Kindergärten und Schulen sollen zukünftig auch einen Nachweis von den Eltern einfordern kann, dass die Kinder ausreichend geschützt sind. Weigern sich Eltern ihre Kinder impfen zu lassen, müssen sie eine verpflichtende Beratung besuchen, die über das Impfen aufklärt. Damit Eltern sich umfassend informieren können, empfiehlt die Kommission Informationen über die Vor- und Nachteile von Impfungen öffentlich zugänglich zu machen.